Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.
In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Kunde. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar zu zahlen. Findet die Einzelstunde auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als dem Sitz der Hundeschule statt, so erstattet der Kunde dem Trainer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung die Anfahrtskosten zu einem Kilometersatz von 0,40€ pro Kilometer zwischen dem Sitz der Hundeschule und dem Trainingsort (an und Abfahrt).
Die aktuellen Preise können der Homepage entnommen werden oder werden auf Anfrage per Email mitgeteilt.
Die Zahlung der Vergütung und des Vorschusses erfolgt durch Überweisung, oder in bar. Die vollständige Vergütung ist am Ende der Stunde fällig.
Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten, insbesondere wenn sich zu wenig Teilnehmer für einen Kurs angemeldet haben oder ein Trainer ausfällt. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten.
Die Hundeschule teilt dem Kunden eine Terminabsage/-umlegung unverzüglich, spätestens aber 1 Tag vor Kursbeginn mit. Der Kunde ist bei einer Verschiebung des Kurses berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Hundeschule behält sich vor, in dringenden Fällen (Krankheit, Wetterverhältnisse etc.) Unterrichtsstunden abzusagen. Dieser Unterricht wird selbstverständlich nachgeholt.
Im Falle des Rücktritts der Hundeschule oder des Kunden gemäß § 5 Abs. 1 oder 2 schuldet der Kunde der Hundeschule keine Vergütung.
Vereinbarte Termine für Einzelstunden, Grup-penstunden, Kurse oder andere Angebote müssen spätestens 48 Stunden vor Beginn abgesagt werden.
Erfolgt die Absage nicht fristgerecht, wird die vereinbarte Vergütung in voller Höhe berechnet bzw. die Stunde bei Mehrfach-karten als wahrgenommen verbucht.
Eine Absage aus wetterbedingten Gründen (z. B. Regen, Kalte, Wind, Schnee oder vergleichbare Witterungsverhältnisse) stellt keinen kostenfreien Absagegrund dar und unterliegt ebenfalls der 48-Stunden-Regelung.
Trainingsstunden finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
Sollten die Wetterbedingungen eine sichere und tierschutzgerechte Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen (z. B. Unwetterwarnung, extreme Hitze, Glatteis), entscheidet ausschließlich die Hundeschule über eine Absage oder Terminverlegung.
Im Falle einer Absage durch die Hundeschule wird die Stunde nachgeholt oder gutgeschrie-ben. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
Die Hundeschule wird dem Kunden im Falle einer Überzahlung bei einem Rücktritt nach § 4 oder § 5 zu viel gezahlte Gebühren unverzüglich zurück erstatten. Hat der Kunde die Vergütung in bar gezahlt, erfolgt die Rückerstattung nach seiner Wahl durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto oder in bar durch Übergabe in den Räumen der Hundeschule.
Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.
Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.
Die Teilnahme an Gruppenstunden, Sozialkontaktstunden sowie Trainingseinheiten mit direktem Hundekontakt erfolgt auf eigenes Risiko des Hundehalters.
Im Rahmen dieser Trainingseinheiten kann es zu direkten Interaktion zwischen den teilnehmenden Hunden kommen. Trotz sorgfältiger Auswahl der Teilnehmer sowie fachlicher Anleitung und Aufsicht durch die Hundeschule kann Restrisiko von Auseinandersetzungen, Verletzungen oder Schäden nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die durch Interaktion zwischen teilnehmenden Hunden entstehen.
Der Hundehalter bleibt während der gesamten Trainingsdauer Tierhalter im Sinne der gesetzlichen Haftungsregelungen und haftet für sämtliche Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden.
Der Hundehalter verpflichtet sich, die Hundeschule vor Trainingsbeginn über bekannte Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere. Aggressionsverhalten gegenüber Menschen oder anderen Hunden, wahrheitsgemäß zu informieren.
Den Anweisungen der Trainerin ist jederzeit Folge zu leisten. Die Hundeschule ist berechtigt, Hunde bei ungeeignetem Verhalten, Gefährdung anderer Teilnehmer oder Missachtung von Anweisungen zeitweise oder dauerhaft vom Training auszuschließen bzw. Hunde anleinen oder sichern zu lassen.
Ein Anspruch auf Durchführung von Freilauf oder direktem Sozialkontakt besteht nicht. Die Entscheidung über Art und Umfang des Kontakts zwischen Hunden liegt ausschließlich bei der Trainerin.
Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hundes sowie
eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen.
Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung und Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten: Tollwut, Staupe, Zwingerhusten, Leptospirose besteht.
Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.
Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer
Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer
Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zahlen.
Die Hundeschule darf aufgenommene Fotografien und Videosequenzen, die im Rahmen ihrer angebotenen Schulungen oder Trainingseinheiten entstanden sind, benutzen. Wird dies von einem Kunden nicht gewünscht, so ist dies der Hundeschule ausdrücklich und schriftlich mitzuteilen.
Foto- und Videoaufzeichnungen aus dem Unterricht können veröffentlicht werden.
Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Hundeschule ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die
Hundeschule behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hundeschule.
Vertragssprache und Unterrichtssprache ist ausschließlich Deutsch.